Die neue NIS-2 Richtlinie als Chance für Unternehmen zur Stärkung der Cybersicherheit
Am 14. Dezember 2022 hat der europäische Rat mit der Verabschiedung der neuen NIS-2 Richtlinie, die die bisherige NIS-Richtlinie ablösen wird, ab dem 18.Oktober 2024, eine einschneidende Entscheidung getroffen. Diese Richtlinie, mit ihrem vollen Titel „Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union“, kurz NIS2-Richtlinie genannt, legt den Fokus auf die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen innerhalb der EU.
Fokus auf essentielle Dienstleistungen
Vor allem Unternehmen, die essentielle Dienstleistungen wie Energieversorgung, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und digitale Dienste anbieten, stehen im Mittelpunkt der NIS-2 Richtlinie. Ihr Hauptziel? Die Stärkung der Sicherheit ihrer Netzwerke und Informationssysteme. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Anforderungen an und Chancen für betroffene Unternehmen
Die NIS-2 Richtlinie verlangt von betroffenen Unternehmen die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. Dazu zählen die Implementierung von Verschlüsselungstechniken, Zugriffskontrollen sowie regelmäßige Schwachstellenanalysen der Systeme.
Des Weiteren sind angemessene Notfallpläne von großer Bedeutung, um rasch auf potenzielle Cyberangriffe reagieren zu können. Aber hier liegt nicht nur die Pflicht, sondern auch eine Chance für Unternehmen. Die Einhaltung der Richtlinie kann das Vertrauen der Kunden und Partner stärken, was wiederum den Ruf und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens verbessert. Zudem können finanzielle Verluste durch Cyberangriffe minimiert und rechtliche Konsequenzen vermieden werden.
Die Richtlinie definiert einen breiten Kreis betroffener Unternehmen und spezifiziert Maßnahmen, die von diesen umzusetzen sind. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Unternehmen selbstständig prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
Zusammenarbeit für Cybersicherheit
Die NIS-2 Direktive verfolgt das übergeordnete Ziel, die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und das digitale Ökosystem sicherer zu gestalten. Durch die Zusammenarbeit von Unternehmen, Regierungen und anderen relevanten Akteuren kann ein höheres Maß an Cybersicherheit erreicht werden, was letzten Endes allen zugutekommt. Ähnlich der DSGVO legt die NIS-2 Richtlinie technische und organisatorische Maßnahmen fest, die von den betroffenen Unternehmen umgesetzt werden müssen. Doch sie geht noch weiter und fordert ein umfassendes Risikomanagement, Meldepflichten sowie Strafen bei Nichteinhaltung.
Umsetzung und Beratung
Die Wirtschaftskammer Österreich stellt hierfür ein nützliches Tool bereit, das Unternehmen dabei unterstützt, sich selbst zu überprüfen. Ein Selbstcheck auf der Webseite gibt eine gute Indikation, ob ein Unternehmen von der Richtlinie betroffen ist. Die Richtlinie nennt eine Reihe von Risikomaßnahmen in Bezug auf Cybersicherheit. Dazu gehören unter anderem Konzepte für Risikoanalysen, Sicherheitsvorfälle, Business Continuity Management und Sicherheitsmaßnahmen bei der Entwicklung von Informationssystemen.
MAXit, gemeinsam mit einem auf Risikomanagement spezialisierten Partnerunternehmen, bietet maßgeschneiderte Beratungspakete für Unternehmen aller Größenordnungen an. Kontaktieren Sie uns gerne, um eine erste Standortbestimmung vorzunehmen und Ihren individuellen Bedarf zu besprechen.
Eine Chance für die Zukunft
Die neue NIS-2 Richtlinie mag zunächst als zusätzliche Verpflichtung erscheinen, aber in Wahrheit ist sie eine Chance für Unternehmen, ihre Cybersicherheit zu verbessern und sich gegen zunehmende Bedrohungen zu rüsten. Wer jetzt die Weichen stellt, kann sich nicht nur vor potenziellen Risiken schützen, sondern auch das Vertrauen seiner Kunden stärken und sich als verlässlicher Partner in der digitalen Welt etablieren.